Hinweisgebersystem
der neuesten Generation

Vermeiden sie hohe Geldstrafen und implementieren Sie das Hinweisgebersystem von Fink Compliance in nur wenigen Schritten in ihrem Unternehmen.

Die wichtigsten Funktionen im Überblick

Einfache Fallbearbeitung

Das System hilft Ihnen die Fristen einzuhalten und die Fälle an unterschiedliche Bearbeiter zu delegieren. Sie haben darüber hinaus stets eine lückenlose Dokumentation.

Unbegrenzter Speicher

In unserem Hinweisgebersystem sind Ihnen keine Grenzen gesetzt. Den Hinweisgebern wird damit beim Upload von Dokumenten kein Limit vorgegeben.

Unbegrenzte Nutzer

Sie können so viele Nutzer, wie Sie möchten auf das Hinweisgebersystem zugreifen lassen. Sie können zusätzlich auch externe Fallbearbeiter anlegen, wie bspw. eine Ombudspersonen.

Individuelle Meldekanäle

Sie können durch die anpassbaren Meldeformulare unterschiedliche Meldekanäle einrichten. Zusätzliche sind auch vertrauliche und anonyme Meldungen möglich.

Mehrmandantenfähig

Haben Sie mehrere Tochtergesellchaften, dann können Sie Ihnen eigene Meldekanäle zuordnen sowie den Fallbearbeiter in der jeweiligen Gesellschaft.

Flexible Fallkategorien

Sie haben die Möglichkeit eigene Kategorien für Fälle anzulegen oder nutzen Sie die Kategorien, die bereits angelegt sind.

Ende-zu-Ende Verschlüsselung

Unser Hinweisgebersystem ist geschützt durch eine sichere Ende-zu-Ende Verschlüsselung.

ISO 27001 Zertifiziertes Rechenzentrum

Das Hinweisgebersystem läuft in einem nach ISO 27001-Zertifiziertem Rechenzentrum und sichert neben regelmäßigen Backups auch eine isolierte Datenhaltung.

DSGVO/GDPR konform

Das Hinweisgebersystem ist Datenschutz-Konform nach deutschem und europäischem Recht.

Unsere Preise

Small

Für Unternehmen mit bis zu 49 Mitarbeitern

49 €/Monat 

(zzgl. 19% USt.)

Medium

Für Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern.

69 99 €/Monat

(zzgl. 19% USt.)

Large

Für Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern.

129 149 €/Monat

(zzgl. 19% USt.)

Häufige Fragen zum Hinweisgebersystem

Das Hinweisgebersystem ermöglicht es Mitarbeitern, Kunden, Dritten oder der Öffentlichkeit unethisches oder ungesetzliches Verhalten oder Fehlverhalten innerhalb einer Organisation anonym zu melden.

Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern haben bis zum 17.12.2023 Zeit für die Einführung eines Hinweisgebersystems. Unternehmen mit mehr als 250 Unternehmen müssen sofort ein Hinweigebersystem einrichten.

Ja, Sie können unser Hinweisgebersystem ganz ohne Risiko 14 Tage lang testen.

Durch die Einführung eines Hinweisgebersystems können die Beschäftigten dazu beitragen, die Transparenz im Unternehmen zu steigern. 

Zudem führt die Einrichtung eines internen Meldekanals dazu, dass Fehlverhalten zuerst intern gemeldet wird, bevor es an die Öffentlichkeit oder eine Behörden gelangt und ein Schaden größeren Ausmaßes entsteht.

Die Einrichtung mit kleinen Anpassung läuft innerhalb eines Tages.

Ja, viele der Einstellung sind dank der intuitiven Bedienung ganz selbsterklärend und schnell anpassbar. Unser Support hilft Ihnen bei Fragen aber auch gerne weiter.

Ja, durch die unbegrenzte Anzahl an Nutzern, die Sie anlegen können sind Ihnen keine Grenzen gesetzt.

Werden Sie jetzt schnell und unkompliziert konform mit dem Hinweisgeberschutzgesetz

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